Der Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim stellt einen wichtigen Schritt im Leben einer Person mit abnehmender Selbstständigkeit dar. Oft ist es aus gesundheitlichen, sicherheitsbezogenen oder wohlbefindlichen Gründen nicht mehr möglich, zu Hause zu bleiben. Diese Entscheidung wird daher meist gemeinsam mit Angehörigen und Fachpersonen getroffen und wirft viele Fragen auf. Dabei spielen praktische, finanzielle und administrative Aspekte eine zentrale Rolle. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Themen rund um das Alters- und Pflegeheim. Zum Beispiel gehen wir auf die Kosten einer solchen Unterbringung ein. Anschliessend geben wir einen Überblick über die verfügbaren finanziellen Unterstützungen. Danach analysieren wir die Auswirkungen auf das Vermögen und die Immobilien. Schliesslich zeigen wir auf, welche Schritte notwendig sind, um ein geeignetes Heim zu finden und den Eintritt optimal zu gestalten.
Wie viel kostet ein Alters- und Pflegeheim?
Die Kosten für einen Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim variieren je nach mehreren Faktoren: dem Wohnkanton, dem gewählten Heim (einige bieten umfassendere Leistungen oder höheren Komfort) sowie dem benötigten Pflegeaufwand. Im Durchschnitt belaufen sich die monatlichen Kosten für eine Bewohnerin oder einen Bewohner in einem Alters- und Pflegeheim in der Schweiz jedoch auf rund CHF 9’000.–.
Um diesen Betrag besser zu verstehen, ist es hilfreich, ihn in zwei Hauptkategorien von Gebühren aufzuschlüsseln:
- Kosten im Zusammenhang mit der Pflege : Sie machen etwa 40 % der Gesamtkosten eines Alters- und Pflegeheims aus. In diese Kategorie fallen die Kosten für das Pflegepersonal, Ausgaben für Medikamente sowie für medizinische und pflegerische Hilfsmittel, ebenso wie sämtliche pflegerischen Leistungen.
- Kosten im Zusammenhang mit der Unterkunft : Sie entsprechen rund 60 % der Gesamtkosten eines Alters- und Pflegeheims und umfassen mehrere zentrale Bestandteile. Zum einen beinhaltet der Hotelleriebereich die Unterkunft, die Bettwäsche, die Reinigung des Zimmers sowie der Gemeinschaftsräume. Zum anderen deckt die Verpflegung die Mahlzeiten, Zwischenverpflegungen und Getränke ab. Zudem bietet die Animation spielerische, kreative oder therapeutische Aktivitäten an. Auch der Gebäudeunterhalt gehört zu diesen Leistungen. Schliesslich finanziert das Heim auch strukturelle Investitionen, wie Renovationen oder die Anschaffung von Geräten.
Obwohl der Betrag von CHF 9’000.– hoch erscheinen mag, sollte man sich bewusst sein, dass ein Alters- und Pflegeheim eine umfassende Betreuung rund um die Uhr, medizinische Pflege sowie unterstützende Dienstleistungen bietet – was die Höhe der Kosten zumindest teilweise erklärt.
Wer bezahlt was bei einem Pflegeheimaufenthalt?
Die Finanzierung eines Alters- und Pflegeheims erfolgt durch drei Hauptakteure:
- Krankenversicherung : Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Je nach Pflegebedarf der betreuten Person zahlt sie dem Alters- und Pflegeheim einen Pauschalbetrag. Die Berechnungsmethoden dieses Beitrags sowie die Kriterien zur Einstufung des Pflegebedarfs unterscheiden sich je nach Kanton. Grundsätzlich gilt jedoch: Je höher der Pflegebedarf, desto grösser ist der Beitrag der Krankenkasse.
- Der Bewohner : Er kommt hauptsächlich für die Unterkunftskosten auf (in der Regel zwischen CHF 150.– und CHF 200.– pro Tag). Zudem leistet er einen Beitrag an die Pflegekosten (häufig rund CHF 10.– pro Tag, wobei dieser Betrag je nach Kanton variieren kann). Dieser vom Bewohner direkt bezahlte Anteil stellt den grössten Teil seiner Ausgaben im Alters- und Pflegeheim dar.
- Der Staat : Er subventioniert jenen Teil der Pflegekosten, der weder von der Krankenkasse noch vom Bewohner gedeckt wird. Der Staat beteiligt sich auch an der Finanzierung von Investitionen des Alters- und Pflegeheims – beispielsweise kann er Mietkosten oder Schuldendienst des Heims übernehmen. Verfügt der Bewohner nicht über ausreichende finanzielle Mittel, kann er zudem Sozialhilfe erhalten. Dazu zählen insbesondere Ergänzungsleistungen sowie bestimmte kantonale Unterstützungen.
In den meisten Fällen kostet ein Aufenthalt in einem Rettungsdienst zwischen 5000 und 6000 Franken pro Monat für den Bewohner. Dieser Satz gilt nach Beteiligung der Krankenkassen und des Staates. Dieser Betrag kann jedoch variieren. Tatsächlich hängt es vom Kanton und dem Leistungsniveau der Einrichtung ab.
Wie kann der Eigenanteil im Alters- und Pflegeheim finanziert werden?
Der Bewohner muss somit eine erhebliche monatliche Belastung für seinen Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim tragen. Um diese Ausgaben zu decken, kann er auf verschiedene finanzielle Ressourcen zurückgreifen:
- Die Einkünfte aus seinen Renten : Dies sind die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die BVG (Pensionskasse) oder die Invalidenrente. Darüber hinaus haben die Einwohner möglicherweise Anspruch auf Zusatzrenten oder Leistungen aus privaten Versicherungen (dritte Säule, Erwerbsminderungsrente usw.).
- Die Produkte seines Vermögens : Hierzu zählen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalanlagen oder von Bankkonten (Zinsen, Dividenden etc.).
- Das Glück selbst : Dies beinhaltet Immobilie. Ein Bewohner eines Alters- und Pflegeheims kann unter Umständen gezwungen sein, seine Immobilien ganz oder teilweise zu verkaufen oder zu belehnen, um die Kosten für seinen Aufenthalt zu finanzieren.
Es gibt jedoch ein wichtiges Konzept: das Vermögenswahlrecht. Es handelt sich um einen Schwellenwert, unterhalb dessen der Einwohner nicht auf sein Vermögen zurückgreifen muss. Dieser Betrag ist je nach Kanton unterschiedlich. In Genf beträgt die Franchise beispielsweise 30.000 Franken für Einzelpersonen und 50.000 Franken für Paare. Im Kanton Waadt hingegen beträgt er für eine Einzelperson 37.500 Franken und für ein Paar 60.000 Franken.
Was passiert, wenn nicht genügend Mittel zur Finanzierung des Rettungsdienstes vorhanden sind?
Oftmals kann der Bewohner seinen Anteil nicht alleine finanzieren. Wenn Rente und Vermögenseinkommen nicht ausreichen, gibt es Sozialhilfe, die diese Lücke schließt. In der Schweiz ist das Wichtigste, dass Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL).
Diese Leistungen berücksichtigen das Einkommen, das Vermögen sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim. In der Regel decken sie die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufenthaltskosten und den verfügbaren Mitteln der betroffenen Person.
Darüber hinaus bieten die Kantone teilweise spezifische Hilfestellungen an. Diese Geräte variieren je nach Region. Ihr Ziel besteht jedoch darin, den Bewohnern einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren. Zudem kann dadurch oft der schnelle Verkauf wichtiger Vermögenswerte, wie zum Beispiel des Eigenheims, vermieden werden.
Abschließend ist es wichtig, einen entscheidenden Punkt hervorzuheben. Entscheidungen rund um die Immobilie – Verkauf, Hypothek oder Übertragung – beeinflussen maßgeblich die mögliche Förderung. Mit Wivia Sie können sich mit diesen verschiedenen Aspekten im Detail befassen. Auf diese Weise können Sie jeden Schritt besser vorhersehen und optimieren.
Was ist ein Alters- und Pflegeheim?
Bevor wir weiter ins Thema einsteigen, erinnern wir daran, was ein Alters- und Pflegeheim ist. Ein Alters- und Pflegeheim ist eine Wohnform für ältere Menschen oder Personen mit einer Behinderung, die aufgrund medizinischer, sicherheitsrelevanter oder lebensqualitativer Gründe auf ständige Unterstützung und Pflege angewiesen sind.
In einem Alters- und Pflegeheim profitiert der Bewohner von:
- Hilfe im Alltag, sei es bei der Pflege, der Medikamentengabe oder beim Waschen.
- Eine an ihre Bedürfnisse angepasste Wohnumgebung mit spezifischer Infrastruktur (gute Erreichbarkeit, medizinische Räumlichkeiten, Gemeinschaftsräume).
- Abwechslungsreiche Aktivitäten (Unterhaltung, Ausflüge, Therapien), um soziale Bindungen zu pflegen und eine zufriedenstellende Lebensqualität aufrechtzuerhalten.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie den Leitfaden „Schlüssel zum Verständnis der medizinisch-sozialen Unterbringung“ zu Rate ziehen oder die Leitfadenseite zu den in Ihrem Kanton verfügbaren Einrichtungen konsultieren.
Kann ich in ein Pflegeheim gezwungen werden?
In der Schweiz "kann niemand gegen seinen Willen untergebracht werden, ohne dass eine Entscheidung von die Vormundschaftsbehörde". Das bedeutet, dass niemand ohne einen formellen Entscheid zum Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim verpflichtet werden kann.
Oft ist der Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim das Ergebnis eines gemeinsamen Entscheids. Daran beteiligt sind die betroffene Person, ihre Angehörigen, die Hausärztin oder der Hausarzt und mitunter weitere Fachpersonen. Zum Beispiel bringen sich auch Spitex-Mitarbeitende oder soziale Dienste in diesen Entscheidungsprozess ein.
Diese Entscheidung fällt, wenn das Bleiben zu Hause zu schwierig, riskant oder anstrengend wird. Dies betrifft sowohl die Person selbst als auch ihr Umfeld.
Es ist entscheidend, diesen Schritt gut vorzubereiten. So wird der Eintritt ins Alters- und Pflegeheim nicht als Zwang empfunden. Dafür stehen zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsstellen zur Verfügung. Es ist sehr empfehlenswert, diese in Anspruch zu nehmen. Sie bieten psychologische, medizinische und administrative Unterstützung während des gesamten Prozesses.
Alters- und Pflegeheim: Wie gestaltet sich das Leben für die zu Hause gebliebene Ehepartnerin oder den Ehepartner?
Wenn nur eine Person eines Ehepaars in ein Alters- und Pflegeheim eintritt und das Paar nicht über genügend Einkommen oder Vermögen verfügt, um die gesamten Kosten zu tragen, berücksichtigen die Sozialwerke die finanzielle Situation des zu Hause verbleibenden Ehepartners. Ziel ist es nämlich nicht, den daheim lebenden Partner in eine prekäre Lage zu bringen.
Sozialhilfe (zusätzliche AVS/KI-Dienste, kantonale Subventionen usw.) berücksichtigen daher:
- Miete für den zu Hause gebliebenen Ehepartner.
- Grundlegende Ausgaben zur Deckung des Lebensbedarfs (Lebensmittel, laufende Rechnungen usw.).
Darüber hinaus bieten einige Kantone spezifische Massnahmen an. Der Kanton Waadt beispielsweise wendet die LAPRAMS. Ziel dieses Systems ist der Schutz des zu Hause verbliebenen Ehepartners. Sie garantiert ausreichend Kaufkraft zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards.
Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich in ein Pflegeheim komme?
Wenn ein Bewohner Sozialhilfe beantragt, um seinen Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim zu finanzieren, muss er die geltenden Regeln kennen. Denn oberhalb des Freibetrags – das sind CHF 30’000.– für eine Einzelperson und CHF 50’000.– für ein Ehepaar in Genf, beziehungsweise CHF 37’500.– und CHF 60’000.– im Kanton Waadt – muss das übrige Vermögen eingesetzt werden. Mit anderen Worten: Der Teil des Vermögens, der diese Schwellenwerte übersteigt, wird schrittweise zur Deckung der Heimkosten verwendet.
Konkret bedeutet dies:
- Zur Deckung des Inländeranteils können Bankkonten, Wertpapiere und andere Geldanlagen genutzt werden.
- Immobilien können auch durch Verkauf oder Hypotheken finanziert werden, wenn der Bewohner nicht sofort verkaufen möchte.
In jedem Fall besteht das Grundprinzip der Sozialwerke darin, sicherzustellen, dass jede Person entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten zu den Kosten des Alters- und Pflegeheims beiträgt – und dabei gleichzeitig das Existenzminimum für den zu Hause lebenden Ehepartner oder für die Bewohnerin bzw. den Bewohner selbst gewahrt bleibt.
Was passiert mit dem Haus, wenn man in ein Pflegeheim kommt?
Bei der Diskussion über den Einzug in ein Pflegeheim steht die Frage nach dem Zuhause oft im Mittelpunkt der Überlegungen. Der Besitz einer Immobilie stellt einen erheblichen Vermögenswert dar und deren Nutzung oder Übertragung kann den Anspruch auf Unterstützungsleistungen erheblich beeinflussen.
Wenn die finanziellen Mittel (Renten, liquide Vermögenswerte) nicht mehr ausreichen, um die Kosten des Alters- und Pflegeheims zu decken, muss in der Regel der Immobilienwert herangezogen werden. Dies erfolgt üblicherweise durch:
- Die Hypothek : Der Bewohner kann eine Hypothek aufnehmen oder eine bestehende Hypothek erhöhen, um liquide Mittel für die Finanzierung des Aufenthalts im Alters- und Pflegeheim zu erhalten.
- Der Verkauf : Der Bewohner kann entscheiden, die Immobilie verkaufen. Der Verkaufserlös dient dann der Finanzierung von Unterbringungs- und Pflegekosten.
Einige Kantone (wie beispielsweise Waadt) erlauben der DGCS jedoch (Generaldirektion Sozialer Zusammenhalt) auf die Gewährung rückzahlbarer, durch das Haus garantierter Beihilfen, sofern und nur sofern der Ehepartner des EMS-Bewohners noch in der Immobilie wohnt. Unter bestimmten Umständen kann LAPRAMS in Härtefällen auch rückzahlbare Hilfen genehmigen, wenn die Situation dies erfordert. Die Rückzahlung kann dann durch ein Schuldanerkenntnis oder durch eine grundpfandrechtliche Sicherheit sichergestellt werden.
Schenkungen von Immobilien und persönlichem Eigentum an die Familie
Frühere Schenkungen der Person, die ins Alters- und Pflegeheim eintritt, spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährung von Unterstützungsleistungen. Wenn eine Person Immobilien oder einen Geldbetrag an ihre Erben verschenkt, betrachten die Sozialversicherungssysteme dies als Spende ist immer noch Teil seines Vermögens.
Wenn der Bewohner Unterstützungsleistungen zur Finanzierung seines Aufenthalts im Alters- und Pflegeheim beantragt, kann die Verwaltung verlangen, dass die Empfänger früherer Schenkungen sich an den Heimkosten beteiligen. Je kürzer die Schenkung zurückliegt, desto höher fällt in der Regel die verlangte Beteiligung aus.
Die Berechnung des anrechenbaren Betrages erfolgt durch Abzug von CHF 10'000 pro Jahr (ab dem zweiten Jahr) ab dem Datum der Spende. Diese Regelung gilt für alle Schenkungen seit dem 1. Januar 1990. Konkret: Wenn Sie Ihr Haus im Alter und bei schlechter Gesundheit übertragen möchten, kann ein Verkauf einer Schenkung vorzuziehen sein.
Es wird dringend empfohlen, einen Notar zu konsultieren und sich über die in Ihrem Kanton geltenden Vorschriften zu informieren.
Kündigung des Mietvertrags bei Eintritt ins Alters- und Pflegeheim
Beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim berücksichtigen die Sozialwerke – sofern man von deren Unterstützung profitiert – die Mietkosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (zum Beispiel CHF 1’100.– pro Monat inklusive Nebenkosten) und für eine begrenzte Dauer (in der Regel ein Jahr).
Ist eine Rückkehr in die Heimat nicht mehr möglich, empfiehlt es sich daher, den Mietvertrag so schnell wie möglich zu kündigen, um unnötige Mietzahlungen und Kürzungen der Ansprüche auf Ergänzungsleistungen zu vermeiden. Sie müssen diese Kündigung auch der AHV/IV-Stelle (Ergänzungsleistungen) mitteilen, damit Ihre Akte aktualisiert wird.
Ein Alters- und Pflegeheim suchen und sich anmelden: die Rolle der BRIO-Stelle
Um die medizinisch-soziale Unterbringungsstruktur zu finden, die Ihren Bedürfnissen oder denen einer Ihnen nahestehenden Person am besten entspricht, müssen Sie sich im Allgemeinen an ein regionales Informations- und Beratungsbüro (BRIO) des Gesundheitsnetzes wenden, das Ihren Wohnort abdeckt. BRIO ist ein Dienst, der verantwortlich ist für:
- Die Liste der Alters- und Pflegeheime in der Region aktuell halten.
- Liste der verfügbaren Plätze.
- Führen Sie Familien und Betroffene zu den am besten geeigneten Lösungen.
Im Gegensatz zu früher führen die meisten Alters- und Pflegeheime heute keine eigenen Wartelisten mehr. Die Anmeldung für einen Heimplatz wird daher zentral über die BRIO-Stelle koordiniert. Sie sorgt dafür, dass eine passende Lösung gefunden wird – unter Berücksichtigung der medizinischen Bedürfnisse, der geografischen Wünsche und des Budgets der zukünftigen Bewohnerin oder des zukünftigen Bewohners.
Für weitere Informationen können Sie die Websites der verschiedenen Pflege-Netzwerke konsultieren. Dort finden Sie auch die Standorte und Aufgaben der Alters- und Pflegeheime.
Alters- und Pflegeheim: Ist eine Unterbringung in einem anderen Kanton möglich?
Manchmal möchten Menschen in einem anderen Kanton als ihrem eigenen untergebracht werden, beispielsweise um näher bei einem Familienmitglied zu sein oder um in die Region zurückzukehren, in der sie den größten Teil ihres Lebens verbracht haben.
Allerdings kann eine ausserkantonale Unterkunft finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen, weil:
- Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie der staatliche Beitrag an die Finanzierung des Alters- und Pflegeheims richten sich nach dem letzten Wohnkanton.
- Einige Kantone legen einen Höchstbetrag für den Tagespreis im Alters- und Pflegeheim fest, der bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt wird; andere, wie zum Beispiel der Kanton Waadt, tun dies nicht.
- Der staatliche Finanzierungsbeitrag wird auf Grundlage der Tariftabelle des Wohnkantons und nicht des Kantons ausgerichtet, in dem sich das Alters- und Pflegeheim befindet.
Es kann also vorkommen, dass die finanzielle Unterstützung des Wohnkantons nicht ausreicht, um die gesamten Kosten eines Alters- und Pflegeheims in einem anderen Kanton zu decken. Deshalb ist es entscheidend, sich vor einer ausserkantonalen Platzierung gut beim BRIO und den zuständigen Stellen zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Ausweis B EU/EFTA: Welche Auswirkungen hat er auf den Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim?
Ein aktuelles Bundesgerichtsurteil hat weitreichende Auswirkungen. Es betrifft Personen aus der EU oder der EFTA, die über eine Aufenthaltsbewilligung B ohne Erwerbstätigkeit verfügen. Diese Personen möchten unter Umständen in ein Alters- und Pflegeheim eintreten und Sozialleistungen beziehen.
Kann ein Bewohner die Kosten für das Alters- und Pflegeheim nicht selbst oder mit Unterstützung von Angehörigen tragen, kann er Ergänzungsleistungen (EL zur AHV/IV) beantragen. In einem solchen Fall können die Behörden jedoch die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigern oder diese sogar entziehen.
Deshalb sollten betroffene Personen diese Situation frühzeitig bedenken. Sie müssen einen Weg finden, die Kosten des Aufenthalts im Alters- und Pflegeheim ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu decken. Denn der Erhalt des Aufenthaltsrechts in der Schweiz hängt von dieser finanziellen Unabhängigkeit ab.
Ausserdem können die Behörden bereits beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim die finanzielle Situation überprüfen. Stellen sie eine Abhängigkeit von Sozialhilfe fest, können sie die Aufenthaltsbewilligung widerrufen.
Kosten und Finanzierung: Wer zahlt eigentlich was?
Ein Alters- und Pflegeheim stellt seine Leistungen dem Bewohner in der Regel monatlich in Rechnung. Je nach Heim wird die Rechnung entweder zu Beginn des Monats für die bevorstehenden Leistungen oder am Monatsende für die bereits erbrachten Leistungen ausgestellt. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 10 Tage.
Anschließend werden drei Arten von Rechnungen ausgestellt:
- An den Bewohner :
- Ein täglicher sozialhotellerischer Pauschalbetrag, der zwischen dem Staat und dem Alters- und Pflegeheim vereinbart wird.
- Die Kosten für bewegliche Ausgaben und die Instandhaltung des Eigentums.
- Beteiligung an den Pflegekosten in Form einer einmaligen Pauschale.
- Alle gewünschten Zusatzleistungen (Schönheitsbehandlungen, spezielle Mahlzeiten usw.).
- Die Höhe der Invaliditätsbeihilfe, sofern der Bewohner diese erhält.
- An die Krankenkasse des Bewohners :
- Ein täglicher Pauschalbetrag für Pflegekosten, der direkt an das Alters- und Pflegeheim ausbezahlt wird. Dieser Betrag entspricht einem festgelegten Pflegebedarf, der anhand bundesweiter Kriterien beurteilt wird, und umfasst in erster Linie die Arbeit des Pflegepersonals.
- Andere medizinische Leistungen (Arzthonorare, Medikamente, Krankentransportkosten, Inkontinenzhilfen, Physiotherapie usw.) können direkt dem Bewohner in Rechnung gestellt werden und müssen von seiner Versicherung erstattet werden.
- An den Staat (zum Beispiel den Kanton Waadt) :
- Restfinanzierung der Pflege, die den Beitrag der Krankenkasse und des Bewohners ergänzt. Die Tarife in Franken pro Tag werden vom Staatsrat festgelegt und direkt an die Einrichtung gezahlt.
- Finanzierung von Immobilieninvestitionen (Käufe, Renovierungen usw.).
Soziohoteltarif (SoHo)
Neben der Pflege bietet ein Alters- und Pflegeheim seinen Bewohnerinnen und Bewohnern eine Reihe von sozialhotellerischen Leistungen an, darunter:
- Dort Wiederherstellung (Mahlzeiten, Service, Geschirr usw.).
- L'Hauswirtschaft (Zimmerreinigung, Gebäudepflege, Abfallmanagement).
- L'Waschküche (Bereitstellung und Instandhaltung von persönlicher Wäsche und Haushaltswäsche).
- L'Animation (soziale Aktivitäten, Ausflüge, Kreativworkshops usw.).
- Dort Management-Verwaltung (Buchhaltung, Rechnungsstellung, Personalverwaltung, Qualitätspolitik, Einkauf usw.).
- Dort technische-wartung (Wartung und Reparatur von Geräten, verschiedene technische Eingriffe).
Jeder dieser Dienste unterliegt einer numerischen Bewertung namens „SOHO“ (Soziohotel-Preise). Der SOHO-Tarif stellt daher den Verpflegungspreis dar, der dem Bewohner für alle diese Dienste in Rechnung gestellt wird.
Dieses System ermöglicht eine transparente Kostenstruktur und gewährleistet gleichzeitig eine angemessene Wohn- und Lebensqualität für betagte Menschen oder Personen mit einer Behinderung, die in einem Alters- und Pflegeheim leben.
Fazit: Den Eintritt ins Alters- und Pflegeheim frühzeitig planen und die eigenen Interessen wahren
Wie wir in diesem Artikel gesehen haben, wirft der Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim zahlreiche Fragen auf – von den Unterkunftskosten über die Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zum Schutz des zu Hause lebenden Ehepartners sowie der Zukunft des Vermögens oder der Familienwohnung.
Zusammenfassend sind hier die wichtigsten Punkte, die Sie sich merken sollten:
- Ein Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim kostet durchschnittlich fast CHF 9’000.– pro Monat und wird durch die Krankenkasse, die Bewohnerin bzw. den Bewohner sowie den Staat finanziert.
- Der Anteil des Einwohners (ca. CHF 5'000 bis CHF 6'000 pro Monat) kann durch Renten, Einkünfte aus Vermögen oder das Vermögen selbst (bewegliches und unbewegliches Vermögen) gedeckt werden.
- Wenn diese Mittel nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und andere kantonale Hilfen die Finanzierung ergänzen.
- Immobilien spielen in diesem System oft eine entscheidende Rolle: Ihr Verkauf, ihre Hypothek oder ihr bloßer Besitz wirken sich auf den Anspruch auf Unterstützungsleistungen aus.
- Auch frühere Zuwendungen können von den Sozialversicherungsträgern neu bewertet werden: Je nach Zeitpunkt der Zuwendung kann diese noch zu Ihrem Vermögen gezählt werden.
- Der zu Hause verbleibende Ehegatte genießt besonderen Schutz, insbesondere durch bestimmte kantonale Gesetze (LAPRAMS im Kanton Waadt).
- Es empfiehlt sich, sich über die Möglichkeit einer Unterbringung in einem anderen Kanton oder über die Konsequenzen zu informieren, die mit dem Besitz einer B-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit (EU/EFTA) verbunden sind.
Angesichts dieser Herausforderungen ist es wichtig, vorausschauend zu handeln und sich zu organisieren. Zögern Sie nicht:
- Konsultieren Rechtsberufe (Notare, Rechtsanwälte), Steuern oder Finanzberatung um Ihre Situation zu untersuchen und die beste Strategie zu definieren.
- Kontaktieren Sie uns Informieren Sie sich bei den zuständigen kantonalen Stellen (BRIO, Ausgleichskassen, Sozialdienste) über die geltenden Unterstützungsmassnahmen und -verfahren.
- Diskutieren gemeinsam mit Ihren Angehörigen und dem medizinischen Umfeld, um den Eintritt ins Alters- und Pflegeheim bestmöglich vorzubereiten und den psychischen wie auch finanziellen Stress, den ein solcher Lebensumbruch mit sich bringen kann, zu minimieren.
Wenn Sie diese Informationen berücksichtigen, können Sie den Eintritt ins Alters- und Pflegeheim besser vorbereiten. Mit den verfügbaren Unterstützungsleistungen lässt sich dieser Übergang mit mehr Gelassenheit angehen. So schützen Sie sowohl Ihre eigenen Interessen als auch die Ihrer Angehörigen.
Es bleibt entscheidend, diese Schritte frühzeitig anzugehen. Eine gute Vorbereitung erleichtert nicht nur den Eintritt ins Alters- und Pflegeheim, sondern hilft auch, schwierige finanzielle Entscheidungen unter Zeitdruck zu vermeiden.